Förderfähige Heizsysteme für Ihr Zuhause in Bergisch Gladbach
Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien mit attraktiven Zuschüssen. Über das KfW-Programm 458 erhalten Eigenheimbesitzer zwischen 30 und 70% der förderfähigen Kosten erstattet. Die Heizungsförderung Bergisch Gladbach umfasst dabei verschiedene Technologien, die erneuerbare Energien nutzen und fossile Brennstoffe ersetzen.Zu den förderfähigen Systemen zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und Erdwärmepumpen. Auch Solarthermieanlagen, Pelletheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz qualifizieren sich für staatliche Zuschüsse. Gas- und Ölheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wer seine alte Heizungsanlage gegen ein modernes System austauscht, kann bei förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro erhalten.
Heizungsförderung Bergisch Gladbach vom erfahrenen Meisterbetrieb
Als Familienunternehmen mit über 45 Jahren Erfahrung kennen wir die Anforderungen an moderne Heizsysteme in der Region genau. Die Schönfeld GmbH begleitet Sie bei der Heizungsförderung Bergisch Gladbach von der ersten Beratung bis zur Antragstellung. Wir prüfen, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und helfen bei der korrekten Dokumentation aller Unterlagen.
Vor der Antragstellung bei der KfW benötigen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb. Dieser Vertrag muss eine auflösende Bedingung enthalten, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Nach erfolgreicher Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung des Projekts. Den Verwendungsnachweis müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten einreichen.
Mit der richtigen Heizungsförderung bares Geld sparen
Die Fördersätze setzen sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt einheitlich 30% der förderfähigen Investitionskosten. Hinzu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20% für alle, die ihre Heizung bis Ende 2028 erneuern. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30% Einkommensbonus.
Für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Wärmequellen wie Erdreich oder Grundwasser gibt es 5% Effizienzbonus. Die folgende Übersicht zeigt die möglichen Kombinationen:
| Förderkomponente | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30% | Einbau förderfähiger Heizung |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20% | Austausch bis Ende 2028 |
| Einkommensbonus | 30% | Einkommen unter 40.000 Euro |
| Effizienzbonus | 5% | Effiziente Wärmepumpe |
Bei optimaler Nutzung aller Boni erreichen selbstnutzende Eigentümer den Maximalfördersatz von 70%. Vermieter können maximal 50% Förderung erhalten, da der Einkommensbonus nur für selbstgenutztes Wohneigentum gilt.
Wärmepumpen und Solarthermie als förderfähige Technologien
Wärmepumpen gehören zu den beliebtesten förderfähigen Heizsystemen. Sie nutzen bis zu 75% der benötigten Energie aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser. Die Betriebskosten liegen durchschnittlich 60% unter denen einer Gas- oder Ölheizung. Moderne Geräte erreichen Jahresarbeitszahlen von 4 oder höher und arbeiten auch bei Außentemperaturen bis minus 20 Grad zuverlässig.
Solarthermieanlagen ergänzen bestehende Heizsysteme und decken einen erheblichen Teil der Warmwasserbereitung ab. In Kombination mit einer Wärmepumpe oder Pelletheizung steigern sie die Gesamteffizienz der Anlage deutlich. Beide Technologien lassen sich problemlos mit einer Photovoltaikanlage koppeln. Der selbst erzeugte Strom treibt dann die Wärmepumpe an und senkt die laufenden Kosten weiter.
Heizungsförderung Bergisch Gladbach für Bestandsgebäude nutzen
Die Förderprogramme richten sich ausschließlich an Bestandsgebäude. Gefördert werden Maßnahmen in Gebäuden, in denen seit mindestens zwei Jahren ein Heizsystem in Betrieb war. Für Neubauten gelten andere Regelungen über die Neubauförderung. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Seit Januar 2025 müssen Wärmepumpen für die Förderung an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway anschließbar sein. Diese Anforderung ermöglicht die netzdienliche Steuerung der Anlage. Wir berücksichtigen diese technischen Vorgaben bei der Planung und wählen ausschließlich Geräte aus der BAFA-Förderliste. Als Buderus-Partner installieren wir hocheffiziente Systeme, die alle technischen Mindestanforderungen erfüllen und für die maximale Förderung qualifiziert sind.